Schadenmeldung


Sie haben einen Schaden ?

Auf dieser Seite finden Sie Informationen sowie Schadenformulare zu den einzelnen Versicherungssparten.
Füllen Sie das entsprechende Schadenformular aus und senden Sie uns diese per Post oder Fax zu. Nach Eingang
Ihrer Meldung werden wir diese umgehend an den jeweiligen Versicherer weiterleiten. Bestehen unsererseits Rückfragen, nehmen wir mit Ihnen Verbindung auf.
Bitte haben Sie Verständnis, daß dieser Service nur für Finanzprofit-Kunden zur Verfügung gestellt werden kann.
KFZ-Versicherungen

KFZ-Haftpflicht

Im Falle eines eingetretenen Schadens sollte Folgendes beachtet werden.

  • Der Schaden ist unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, dem Versicherer zu melden.
  • Die Schadensmeldung muss immer wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt werden.
  • Sind Schäden am eigenen Fahrzeug sollte auf keinen Fall ohne vorherige Rücksprache mit dem Versicherer des Verursachers repariert werden.
    Ab einer bestimmten Schadenhöhe und einem bestimmten Alter des Fahrzeuges beauftragt die Gesellschaft meist einen unabhängigen Sachverständigen mit der Besichtigung des Fahrzeugschadens.
    Zur Feststellung der Schadenhöhe kann die eigene Werkstatt um einen Kostenvoranschlag gebeten werden.
  • Bei der Inanspruchnahme eines Mietwagens während der Reparatur sollte man sich vorher mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung betreffs der Höhe der Mietwagenkosten in Verbindung setzen.
  • Um eine Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden, sollte geprüft werden, ob ein Schadenrückkauf bei der eignen Haftpflichtversicherung sinnvoll ist.
    Nach Abschlußmitteilung des Versicherers besteht eine Entscheidungsfrist von 6 Monaten.

Vollkaskoversicherung
  • Der Schaden ist unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, dem Versicherer zu melden.
  • Die Schadensmeldung muss immer wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt werden.
  • ohne vorherige Rücksprache mit dem Versicherer sollten keine Reparaturen am KFZ durchgeführt werden.
    Ab einer bestimmten Schadenhöhe und einem bestimmten Alter des Fahrzeuges beauftragt die Gesellschaft meist einen unabhängigen Sachverständigen mit der Besichtigung des Fahrzeugschadens.
    Zur Feststellung der Schadenhöhe kann die eigene Werkstatt um einen Kostenvoranschlag gebeten werden.
  • Auch in der Vollkaskoversicherung besteht bei den meisten Versicherern die Möglichkeit, um eine Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden, den Schaden im nachhinein selbst zu zahlen. Man sollte als Faustregel festhalten: Schäden unter 1000 Euro sollten in der Vollkasko selbst reguliert werden, über 1000 Euro sollte die Versicherungsgesellschaft regulieren.

Teilkaskoversicherung
  • Der Schaden ist unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, dem Versicherer zu melden.
  • Die Schadensmeldung muss immer wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt werden.
  • Sind Schäden am eigenen Fahrzeug sollte auf keinen Fall ohne vorherige Rücksprache mit dem Versicherer des Verursachers repariert werden.
    Ab einer bestimmten Schadenhöhe und einem bestimmten Alter des Fahrzeuges beauftragt die Gesellschaft meist einen unabhängigen Sachverständigen mit der Besichtigung des Fahrzeugschadens.
    Zur Feststellung der Schadenhöhe kann die eigene Werkstatt um einen Kostenvoranschlag gebeten werden.

Weiterhin gilt in der Teilkasko zu beachten:

  • Unwetter: Alle Schäden durch Naturgewalten, die unmittelbar auf das Auto einwirken, sind versichert. Schäden, die jedoch auf das durch Naturgewalten ausgelöste Verhalten des Autofahrers zurückzuführen sind, werden dagegen nicht reguliert. Deshalb besteht in der Regel kein Versicherungsschutz, wenn der Fahrer einem umstürzenden Baum ausweicht und bei diesem Vorgang einen Schaden am Fahrzeug herbeiführt.
  • Wildunfall: Die Versicherer handeln i.d.R. wie folgt: Wegen kleinerer Tiere (Hase, Marder, Kaninchen, Fuchs) darf kein riskantes Ausweichmanöver, mit der Gefahr des Totalschadens, durchgeführt werden. Bei einem drohenden Zusammenstoß mit Rot-, Damm-, oder Schwarzwild, bei dem die Gefahr des Personenschadens besteht, gilt ein Ausweichmanöver dagegen als berechtigt, der Schaden wird von den Versicherern reguliert.


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