Sich heutzutage im Tarifdschungel der Versicherungen zurechtzufinden ist nicht so
einfach. Rabatte für Garagen, Wenigfahrer, Frauen, Kinder .... machen es Ihnen immer schwerer, sich richtig zu versichern.
Bei der Auswahl des richtigen Versicherers können Sie bis zu ein paar hundert Euro im Jahr sparen.
Überprüfen Sie mit Hilfe unseres Versicherungsvergleiches, ob auch Sie zuviel bezahlen.

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Unser Lexikon - alles von Abmeldung bis Zahlungsweise
Kündigung zum Vertragsablauf
Kfz-Versicherungsverträge werden maximal für ein Jahr abgeschlossen. Der Versicherungsablauf ist in der Regel am 01.
Januar (0 Uhr) des Folgejahres. Bei nicht rechtzeitiger Kündigung des Vertrag, verlängert sich seine Laufzeit um
ein weiteres Jahr. Ihr ordentliches Kündigungsrecht müssen Sie spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrages ausgeübt
haben. Um ganz sicher zu gehen, schicken Sie Ihre Kündigung am Besten per Einschreiben an Ihren bisherigen Versicherer.
Beispiel: Der Versicherungsablauf ist laut Versicherungsschein der 01. Januar (0 Uhr). Die Kündigung
muss somit spätestens am 30. November bei der Versicherung eingehen. Wenn Sie die Versicherung Ihres Autos beim
Vorversicherer kündigen und zu uns wechseln, müssen Sie vor dem geplanten Versicherungsbeginn online einen vollständigen
Antrag an uns senden. Wir schicken dann die Doppelkarte für Sie an das Straßenverkehrsamt.
Um Rückfragen unsererseits zu ermöglichen, bitten wir Sie, uns Ihre Telefonnummer oder e-Mail-Adresse mitzuteilen.
Kündigung wegen Beitragserhöhung
Wenn Ihr jetziger Versicherer die Beiträge erhöht, muss er
Sie darüber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Erhöhung informieren. Sie können dann innerhalb eines Monats
nach Zugang dieser Information Ihr außerordentliches Kündigungsrecht wahrnehmen. Das gleiche gilt für den Fall, dass
Ihr jetziger Versicherer in Ihrem Vertrag die Typ- oder Regionalklasseneinstufungen ändert. Selbst wenn Sie die
entsprechende Rechnung erst wenige Tage vor Fälligkeit des Beitrages erhalten, besteht für Sie ein einmonatiges
Kündigungsrecht. In diesen Fällen können wir für Sie die Doppelkarte an das Straßenverkehrsamt schicken,
wenn Sie uns vor dem geplanten Versicherungsbeginn einen vollständigen Antrag online zusenden.
Kauf eines anderen Autos
Sobald Sie ein anderes Auto kaufen, können Sie sofort zu uns wechseln.
Mit Zusendung der Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle an Ihren bisherigen Versicherer, hebt dieser den
Vertrag für Ihr altes Auto auf. Ihre schadenfreie Zeit wird durch den neuen Versicherer von Ihrem bisherigen Versicherer
abgefordert.
Abmeldung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden, erhält der bisherige Versicherer darüber eine Nachricht. Die Übermittlung
dieser Nachricht dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.
Der Versicherer wird in der Regel aufgrund der Abmeldung eine Ruheversicherung dokumentieren, wenn ihm kein Antrag für ein neues
Fahrzeug vorliegt. In diesem Fall geht er davon aus,
dass das Fahrzeug noch in Ihrem Besitz ist. Durch eine Ruheversicherung wird für maximal ein Jahr beitragsfreier Versicherungsschutz
gewährt.
Setzen Sie sich am besten mit uns in Verbindung, um die weitere Vertragsgestaltung zu klären.
Fahrzeughalter
Laut Gesetz muss der Halter eines Personenkraftwagens für dieses Fahrzeug eine Versicherung abschließen. Bei
vielen Versicherern müssen Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer identisch sein, d.h. derjenige, der im
Fahrzeugbrief steht muss auch den Versicherungsvertrag abschließen.
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung beinhaltet im Rahmen der jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche,
die gegen den Versicherungsnehmer oder
mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch den Fahrzeuggebrauch Personen verletzt oder getötet werden, Sachen
beschädigt, zerstört oder abhanden kommen oder Vermögensschäden entstehen.
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die im Pflichtversicherungsgesetz geregelt ist.
Kurzzeitkennzeichen (ehemals: rotes Kennzeichen)
Kurzzeitkennzeichen - für Überführungen oder Probefahrten - werden nicht separat ausgehändigt.
Sie können im Rahmen der Antragsstellung die Aushändigung einer Doppelkarte für ein
Kurzzeitkennzeichen beantragen.
Dies gilt jedoch nur, wenn auch eine endgültige Zulassung erfolgt. Eine separate Verwendung eines Kurzzeitkennzeichens ist
bei uns nicht möglich! Der Versicherungsvertrag wird nach erfolgter endgültiger Zulassung um die Gültigkeitsdauer des
Kurzzeitkennzeichens rückdatiert.
Merkmale Garage/ Fahrzeugnutzer/ Kilometerleistung
Die Tarifmodelle der Versicherer können z.B. Garagenbesitzer, Alleinfahrer oder Wenigfahrer aufgrund ihrer geringeren Schadenhäufigkeit
mit preiswerteren Versicherungsprämien belohnen.
Bei der Berücksichtigung der einzelnen Rabatt-Merkmale sollten Sie sehr
genau auf die Einhaltung der zugrunde liegenden Bedingungen achten. Falschangaben
können zu Vertragsstrafen bis zu 200% des Jahresbeitrages führen.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Versicherer in solchen Fällen hart
durchgreifen.
Bsp: Der Beitrag wurde aufgrund der Tatsache berechnet wurde, dass nur Personen im Alter zwischen 25 und 69 den Pkw fahren dürfen,
im Schadenfall war jedoch eine Person unter 25 Jahren oder über 69 Jahren der Fahrer.
Regionalklasse
In Deutschland gibt es Regionen, in denen häufiger Schäden verursacht werden als in anderen. Damit eine möglichst
gerechte Einstufung für jede Region gewährleistet werden kann, gibt es nicht nur eine Region "Deutschland", sondern
differenzierte Regionalklassen, die je nach Schadenart unterschiedlich breit gefächert sind.
Ein unabhängiger Treuhänder wertet zum 1.10. eines jeden Jahres die Höhe und Häufigkeit dieser Schäden aus und ermittelt
daraus sogenannte "Schadenindizes". Entsprechend des ermittelten Wertes wird Ihr Zulassungsbezirk - also Ihr für die
Zulassung maßgeblicher Wohnort - in eine dieser Klassen pro Versicherungssparte eingeordnet.
Nahezu alle Versicherer haben in ihren Bedingungen geregelt, dass sich die neu ermittelten Regionalklassen bei bestehenden
Verträgen zum 1.1. auswirken. Bei Abschluss von Neuverträgen wirken sie sich ab deren Beginn aus.
Saisonkennzeichen
Mit Einführung der Saisonkennzeichen wurde der Verwaltungsapparat bei den Zulassungsstellen vereinfacht. Insbesondere
Kunden, die bestimmte Fahrzeuge saisonal nutzten (z.B. Kräder) und in regelmäßigen Abständen für die Zulassung und
Abmeldung dieser Fahrzeuge die Zulassungsstellen aufsuchten, profitieren von der neuen Kennzeichenart.
Ein Saisonkennzeichen kann bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden. Die Saison läuft vom 1. des Beginnmonats
bis zum letzten Tag des Ablaufmonats. Eine separate Doppelkarte ist hierfür nicht erforderlich.
Die Beitragsberechnung erfolgt nach Tagen entsprechend der versicherungspflichtigen Monate.
Schadenfreiheitsrabatt
Die Dauer der schadenfreien Zeit eines Vertrages wird durch die Beitragsklassen, also den Schadenfreiheitsklassen
(SF 1/2 bis 25), der Klasse 0 und den Schadenklassen (S und M) beschrieben. Durch identische Kalkulationen und
Schadenaufwendungen können mehrere aufeinanderfolgende Beitragsklassen auch einen identischen Beitragssatz (Prozentsatz)
beinhalten. Die Umstufung in eine dem Vertragsverlauf entsprechende Beitragsklasse erfolgt jeweils zur ersten
Fälligkeit (i.d.R. der 01.01.) des folgenden Kalenderjahres. Die Rückstufung in Folge eines Schadens haben wir separat
behandelt. Der Schadenfreiheitsrabatt gehört dem Versicherungsnehmer. Deswegen sollte er sich genau überlegen, ob
dritte Personen das Fahrzeug nutzen dürfen, da von ihnen verursachte Schäden zu Lasten seines Vertrages gehen.
Für Schadenfreiheitsrabatteinstufungen zu Zweitwagen gibt es bestimmte
Sonderregelungen.
Schadenrückstufung
Grundsätzlich führt bereits die Meldung eines Haftpflicht- oder Vollkaskoschadens zur Rückstufung der Beitragsklasse im
darauf folgenden Kalenderjahr. Das bedeutet, dass der Versicherer entweder eine Schadenzahlung leistet oder Reserven für
eventuelle zukünftige Zahlungen bildet (Schadenrückstellung).
Der Versicherungsnehmer hat jedoch die Möglichkeit, innerhalb von 6 Monaten nach
Abschluss der Schadenregulierung
die Entschädigungsleistungen (Erstattungsbetrag) freiwillig an den Versicherer zurückzuzahlen. Der vorher belastete Vertrag
wird dann als schadenfrei betrachtet und eine bereits für diesen Schaden durchgeführte Rückstufung korrigiert. Das gleiche
gilt, wenn wir aufgrund anderer Umstände keine Entschädigungsleistungen zu zahlen brauchen.
Ein Teilkaskoschaden führt nicht zur Rückstufung des Vertrages.
Schutzbriefversicherung
Die Schutzbriefversicherung enthält im Rahmen der jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
folgende Leistungen:
- Pannen- und Unfallhilfe
- Bergen und Abschleppen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall
- Bei Fahrzeugausfall die Fahrzeugunterstellung, Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtung, Mietwagen und Fahrzeugtransport.
- Ersatzteilversand ins Ausland, Fahrzeugunterstellung nach Diebstahl und Wiederauffinden, Verzollung und
Verschrottung, Abholung bei Fahrerausfall, Krankenrücktransport sowie Krankenbesuch und Rückholung von Kindern.
- Hilfe im Todesfall, Versand von Arzneimitteln ins Ausland, Ersatz vom Reisedokumenten, Vermittlung ärztlicher
Betreuung, Ersatz von Zahlungsmitteln auf Auslandsreisen, Reiserückruf oder Kostenerstattung bei Reiseabbruch.
Teilkaskoversicherung
In der Teilkaskoversicherung besteht im Rahmen der jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
Versicherungsschutz gegen folgende Gefahren:
- Brand oder Explosion
- Unterschlagung und Diebstahl, unerlaubter Gebrauch durch fremde
Personen, Raub
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Zusammenstoß des fahrenden Fahrzeuges mit Haarwild
- Glasschäden
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss
- Marderbiss (nicht bei allen Versicherern eingeschlossen)
Typklassen
In der Autoindustrie entstehen für jeden Fahrzeugtyp unterschiedliche Kosten bei der Instandsetzung oder der Beschaffung
von Ersatzteilen. Einige Fahrzeugtypen sind häufiger bei Haftpflichtschäden beteiligt, andere werden häufiger gestohlen.
Die Ersatzteile für einen Sportwagen sind deutlich teurer als für einen Kleinwagen. Aus der Summe dieser einzelnen
Komponenten ermittelt ein unabhängiger Treuhänder Indexwerte, die zur Typklasseneinstufungen der Fahrzeuge führen. Zur
angemessenen Differenzierung stufen die Versicherer die unterschiedlichen PKW-Typen derzeit in der Haftpflichtversicherung in 16
Typklassen (10 bis 25) und in der Kaskoversicherung in 31 (10 bis 40) Typklassen ein.
Wie die Regionalklassen werden diese Typklassen jährlich zum 1.10. ermittelt.
Zu bestehenden Verträgen werden die neuen Typklassen jeweils zur Hauptfälligkeit (i.d.R. der 1.1) berücksichtigt.
Gibt es für ein Fahrzeug keine Typklasseneinstufung - z.B. bei Einführung einer neuen Modellreihe - erfolgt vorläufig eine
Einstufung nach einem vergleichbaren Fahrzeug. Sobald die endgültige Einstufung durch den Treuhänder bekannt wird,
korrigiert Ihr Versicherer die Einstufung rückwirkend ab Beginn.
Ummeldung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ummelden, erhält der bisherige Versicherer darüber eine Nachricht. Die
Übermittlung dieser Nachricht dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.
Der Versicherer wird in der Regel aufgrund der Ummeldung die Versicherung abrechnen, wenn ihm kein Antrag für ein neues
Fahrzeug vorliegt. Setzen Sie sich am besten kurz mit uns in Verbindung, um
etwaige Fragen zu klären.
Versicherungsbeginn / Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz beginnt nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung grundsätzlich mit der
Einlösung des Versicherungsscheins, also mit der Zahlung des Erstbeitrages, jedoch nicht vor dem beantragten
Versicherungsbeginn. Vorläufigen Versicherungsschutz (vorläufige Deckung) haben Sie mit der Aushändigung der Doppelkarte
und in der Kasko mit Antragseingang beim Versicherer. Diese vorläufige Deckung endet mit Einlösung des
Versicherungsscheins, spätestens jedoch, wenn Sie den Versicherungsschein nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt
einlösen.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung enthält im Rahmen der jeweils gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung.
Darüber hinaus sind auch Unfallschäden versichert, sowie Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter.
Wiederzulassung/Neuanmeldung
Die Beitragsklasse nach einer Vertragsunterbrechung richtet sich nach der Dauer der Unterbrechung und den im Kalenderjahr
der Unterbrechung angefallenen Schäden.
War der Versicherungsvertrag im Kalenderjahr der Unterbrechung schadenfrei, wird der Vertrag bei Wiederzulassung
wie folgt eingestuft:
- Bei einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes bis zu sechs Monaten wird die Beitragsklasse so behandelt, als
hätte andauernd Versicherungsschutz bestanden.
- Bei einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten und bis zu einem Jahr behält der Vertrag die
gleiche Beitragsklasse wie vor der Unterbrechung. Es sei denn, im Kalenderjahr der Beendigung hat der
Versicherungsschutz für mindestens 6 Monate bestanden, dann erfolgt die Einstufung in die nächsthöhere
Beitragsklasse.
- Bei einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr und bis zu 7 Jahren kann (je nach Versicherer)
eine Beitragsklasseneinstufung wie zu Beginn der Unterbrechung erfolgen, wenn für den gesamten Zeitraum der
Unterbrechung eine gültige Fahrerlaubnis vorlag. Andernfalls wird der Vertrag pro Jahr um eine Beitragsklasse
zurückgestuft.
Bei einer Unterbrechung von mehr als 7 Jahren ist der Schadenfreiheitsrabatt
unabhängig von seiner vorherigen Höhe verfallen. Ist der Vertrag im Kalenderjahr der Unterbrechung nicht schadenfrei,
erfolgt zunächst die Schadenrückstufung und anschließend die obige Unterbrechungsregelung.
Zahlungsweise und Zahlungsart
Grundsätzlich kann eine jährliche Zahlungsweise ohne Ratenzahlungszuschlag, eine halbjährliche Zahlungsweise mit 3 %
Ratenzahlungszuschlag oder vierteljährliche Zahlungsweise mit 5 % Ratenzahlungszuschlag vereinbart werden.
Die Zahlung der Versicherungsbeiträge ist auf Beitragsrechnung oder per
erteilter Einzugsermächtigung möglich.
Einzelne Versicherer akzeptieren jedoch nur eine erteilte
Einzugsermächtigung. Auch eine Zahlung per Beitragsrechnung bei
monatlicher Zahlweise ist in der Regel nicht möglich.
Nicht alle Versicherer ermöglichen eine monatliche Zahlungsweise.
Detaillierte Hinweise und weitergehende Informationen erhalten Sie hier:
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