Gebäudeversicherung


Versicherungsumfang Wohngebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung sollte für jeden Hauseingentümer ein Muss sein. Wie in vielen anderen Versicherungssparten kann aber auch in der Gebäudeversicherung ein umfangreicher Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen erworben werden. Unser Vergleich mit der direkten Abschlussmöglichkeit soll Ihnen hierbei ein wenig helfen.

Welche Gebäude-und Grundstücksbestandteile gehören zur Gebäudeversicherung ?

Die Gebäudeversicherung versteht unter dem Begriff "Gebäude" nicht nur den eigentlichen Baukörper, sondern auch verschiedene Einbauten. Selbst Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient.

z.B.:

Welche Schäden und Gefahren sind in der Gebäudeversicherung versichert ?

Die Gebäudeversicherung ersetzt in erster Linie Schäden infolge von

Was ist in der Gebäudeversicherung nicht versichert?

Nicht versichert in der Gebäudeversicherung sind üblicherweise:

Was ist im Schadensfall bei der Gebäudeversicherung zu beachten?

Bei Eintritt eines Versicherungsfalles in der Gebäudeversicherung haben Sie als Versicherungsnehmer folgende Obliegenheiten zu erfüllen:

Wann ist eine Gebäudeversicherung kündbar?

Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung der Gebäudeversicherung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.

im Schadensfall:
Hat der Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag seitens des Versicherungsnehmers und auch seitens des Versicherers gekündigt werden.

Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.

Tipp:

Eine Kündigung sollte stets durch eingeschriebenen Brief erfolgen.
Zu beachten ist, das nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.