include("../../includes/db.inc.php"); ?>
Ein Mensch ist dann berufsunfähig, wenn er außerstande ist, seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen.
Durch die Rentenreform zum 01.01.2001 haben sich die Leistungen aus den gesetzlichen Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gravierend geändert.
Die Renten bei Berufsunfähigkeit werden nur noch Personen gewährt, die zu Reformbeginn das 40. Lebensjahr vollendet haben. Allerdings gibt es auch bei dieser Personengruppe eine gravierende Leistungsreduzierung, es wird nur noch die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente gezahlt. Die Rente wird außerdem nur gezahlt, wenn Ihr Rest-Arbeits-Leistungsvermögen weniger als 6 Stunden beträgt.
Nach dem 01.01.1961 Geborene ist sogar zuzumuten, irgendeine Tätigkeit aufzunehmen, die nicht seiner Ausbildung, Erfahrung und seinem Einkommen entspricht. Die Bezugnahme auf die bisherige Ausbildung und die ausgeübte Tätigkeit entfällt somit. Die Arbeitsmarktsituation wird allerdings betrachtet, d.h. solange kein Arbeitsplatz gefunden wird, wird die Rente weiter bezahlt (konkrete Betrachtungsweise).
Die Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem zeitlichen Leistungsvermögen
Um dem finanziellen Ruin aus dem Wege zu gehen, hilft eine private Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Derzeit stehen in Deutschland ca. 36 Mio. gesetzl. Versicherte im Erwerbstätigenalter bereits etwa 2,2 Mio. Frührentnern (bedingt durch Berufsunfähigkeit) gegenüber. Häufigsten Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft bilden in der Gesetzlichen Rentenversicherung Herz-, Gefäß- Rheuma- und Gelenkerkrankungen mit 47%.
Selbständige sind bei Berufsunfähigkeit finanziell auf sich allein gestellt.
Freiberufler müssen bei Berufsunfähigkeit trotz Leistungen aus Versorgungswerken mit erheblichen Versorgungslücken rechnen.
Arbeitnehmern sichert die gesetzl. Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit nur einen Teil ihres letzten Nettoeinkommens.
Berufsanfänger erhalten –außer bei Arbeitsunfällen- in den ersten 5 Berufsjahren gar keine Leistungen bei Berufsunfähigkeit.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist als einzelner Vertrag >> oder in der Form der Zusatzversicherung zu einer
versicherbar. Der Hauptvorteil der Kombi-Variante besteht vor allem in der beitragsfreien Weiterführung des Hauptvertrages im Falle einer Berufsunfähigkeit.
Sie sollten diese Variante in jedem Falle bei Ihren Berechnungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einbeziehen, da nicht
alle Versicherer eine einzelne Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten.