Private Krankenversicherung
Wie oft haben Sie sich schon darüber geärgert, dass Sie einige Leistungen beim Arzt selbst bezahlen müssen?
Wie oft ist Ihr Geldbeutel durch die vielen Zuzahlungen stark belastet worden?
Doch ein Wechsel in die Private Krankenversicherung sollte gut überlegt sein. Gerade Familienväter bezahlen
in der PKV, bei der Mitversicherung ihrer Kinder, einen nicht zu unterschätzenden Mehrbeitrag. Die günstigere
Variante wäre ein Verbleib in der Gesetzlichen Krankenversicherung, da hier die Kinder beitragsfrei
mitversichert sind.
Auch ältere Menschen sollten sich vor einem Wechsel gut beraten lassen, da die Beiträge in der PKV
oftmals sehr hoch sind und die Altersrückstellung nicht immer den gewünschten Effekt einer Beitragsentlastung
für das Alter erzielen kann.
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Welche Leistungen erbringt die PKV ?
Die Krankenversicherung kommt für die Krankheitskosten auf, die ihren Versicherten entstehen.
Leistungsschwerpunkte bilden die ärztliche und zahnärztliche Behandlung, die Arzneimittelversorgung und die
Krankenhauspflege. Erbracht werden auch Leistungen zur Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation sowie bei
Mutterschaft.
In der PKV sind Sie selbst Vertragspartner Ihres Arztes oder im Krankenhaus.
Der Umfang des Versicherungsschutzes kann - je nach Tarif - individuell vereinbart werden.
Der Beitrag orientiert sich an den Kriterien Alter, Geschlecht, gewählter Tarif sowie der Höhe der
vereinbarten Selbstbeteiligungen.
Wer kann sich privat versichern ?
Folgender Personenkreis unterliegt keiner Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung, somit
kann sich dieser Personenkreis für eine private Absicherung entscheiden.
Hierzu gehören:
- Hauptberuflich selbständig Erwerbstätige (Selbständige),
- Beamte (auch in Ausbildung und Ruhestand),
- Hauptberuflich selbständig Erwerbstätige (Selbständige),
- Freiberufler (z.B. Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Architekten), Personen mit geringfügiger Beschäftigung (in 2006 325 EURO monatlich in den alten und neuen Bundesländern),
- Angestellte und Arbeiter mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresentgeltgrenze (in 2006 40.500,- EURO in den alten und in den neuen Bundesländern).
Doch gerade hier ist ein größerer und individuellerer Versorgungsbedarf von Nöten.
Die PKV kann die finanziellen Folgen von Krankheiten, aber auch Leistungen für Zahnbehandlungen oder
Hilfsmittel usw. abdecken. Gerade bei Selbständigen oder Freiberuflern besteht erhöhter Versorgungsbedarf
bei Verdienstausfall infolge Krankheit, Abdeckung zusätzlicher Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt
und für das Pflegefallrisiko.
Welche Bereiche kann ich mit der privaten Krankenversicherung absichern ?
Im Bereich der Krankenversicherung bestehen folgende Absicherungsmöglichkeiten:
- Krankenvollversicherung
- umfaßt mindestens die ambulante sowie stationäre Heilbehandlung
- Krankentagegeldversicherung
- bietet Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall wegen Krankheit<
- Krankenhaustagegeldversicherung
- zahlt für jeden Tag der stationären Behandlung den vereinbarten Festbetrag
- Pflegeversicherung
- sieht den Ersatz von Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit vor.
- Krankenzusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung
- diese Versicherung erbringt Leistungen ergänzend zur gesetzlichen KV oder auch privaten KV.
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Absicherung der Kosten einer Heilbehandlung bei vorübergehenden Auslandaufenthalt.
Krankentagegeldversicherung / Krankenkostenversicherung
- Versicherungsfälle, die aufgrund von Kriegsereignissen oder Wehrdienstbeschädigungen anerkannt sind,
sind nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz mit aufgenommen,
- Krankheiten oder Unfälle, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
- Entziehungen und Kuren aufgrund einer Suchtkrankheit,
- falls nicht anders definiert, Kur- und Sanatoriumsbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen der
gesetzlichen Rehabilitationsträger und
- ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort.
Krankheitskostenvollversicherung
- Behandlung von Ehegatten und Kindern (falls nicht ausdrücklich mitversichert),
- Unterbringung aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung.
Krankentagegeldversicherung
- Versicherungsfälle aufgrund von Alkoholgenuss,
- Versicherungsfälle, die ausschließlich auf Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und
Entbindung beruhen,
- während den Mutterschaftszeiten,
- bei Auslandsaufenthalten.
Private Pflegepflichtversicherung
- Während des Auslandsaufenthaltes,
- wenn nach dem Bundesversorgungsgesetz anderweitige Ansprüche bestehen
- bei vollstationärer Heilbehandlung im Krankenhaus, stationären Rehabilitationsmaßnahmen,
Kur - und Sanatoriumsbehandlungen, Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung, soweit diese nicht auf
Pflegebedürftigkeit beruhen sowie
- Leistungen für Pflegemittel und technische Hilfen, wenn andere Leistungsträger dafür aufkommen müssen.
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