Wie oft haben Sie sich schon darüber geärgert, dass Sie einige Leistungen beim Arzt selbst bezahlen müssen?
Wie oft ist Ihr Geldbeutel durch die vielen Zuzahlungen stark belastet worden?
Doch ein Wechsel in die Private Krankenversicherung sollte gut überlegt sein. Gerade Familienväter bezahlen
in der PKV, bei der Mitversicherung ihrer Kinder, einen nicht zu unterschätzenden Mehrbeitrag. Die günstigere
Variante wäre ein Verbleib in der Gesetzlichen Krankenversicherung, da hier die Kinder beitragsfrei
mitversichert sind.
Auch ältere Menschen sollten sich vor einem Wechsel gut beraten lassen, da die Beiträge in der PKV
oftmals sehr hoch sind und die Altersrückstellung nicht immer den gewünschten Effekt einer Beitragsentlastung
für das Alter erzielen kann.
Wählen Sie:
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Die Krankenversicherung kommt für die Krankheitskosten auf, die ihren Versicherten entstehen.
Leistungsschwerpunkte bilden die ärztliche und zahnärztliche Behandlung, die Arzneimittelversorgung und die
Krankenhauspflege. Erbracht werden auch Leistungen zur Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation sowie bei
Mutterschaft.
In der PKV sind Sie selbst Vertragspartner Ihres Arztes oder im Krankenhaus.
Der Umfang des Versicherungsschutzes kann - je nach Tarif - individuell vereinbart werden.
Der Beitrag orientiert sich an den Kriterien Alter, Geschlecht, gewählter Tarif sowie der Höhe der
vereinbarten Selbstbeteiligungen.
Folgender Personenkreis unterliegt keiner Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung, somit
kann sich dieser Personenkreis für eine private Absicherung entscheiden.
Hierzu gehören:
Doch gerade hier ist ein größerer und individuellerer Versorgungsbedarf von Nöten. Die PKV kann die finanziellen Folgen von Krankheiten, aber auch Leistungen für Zahnbehandlungen oder Hilfsmittel usw. abdecken. Gerade bei Selbständigen oder Freiberuflern besteht erhöhter Versorgungsbedarf bei Verdienstausfall infolge Krankheit, Abdeckung zusätzlicher Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt und für das Pflegefallrisiko.
Im Bereich der Krankenversicherung bestehen folgende Absicherungsmöglichkeiten:
Krankentagegeldversicherung / Krankenkostenversicherung
Krankheitskostenvollversicherung
Krankentagegeldversicherung
Private Pflegepflichtversicherung