KFZ-Versicherungen Vergleich


Sich heutzutage im Tarifdschungel der Versicherungen zurechtzufinden ist nicht so einfach. Rabatte für Garagen, Wenigfahrer, Frauen, Kinder ....  machen es Ihnen immer schwerer, sich richtig zu versichern.
Bei der Auswahl des richtigen Versicherers können Sie bis zu ein paar hundert Euro im Jahr sparen. 
Überprüfen Sie mit Hilfe unseres Versicherungsvergleiches, ob auch Sie zuviel bezahlen.

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Unser Lexikon - alles von Abmeldung bis Zahlungsweise

Kündigung zum Vertragsablauf

Kfz-Versicherungsverträge werden maximal für ein Jahr abgeschlossen.
Der Versicherungsablauf ist in der Regel am 01. Januar (0 Uhr) des Folgejahres.
Bei nicht rechtzeitiger Kündigung des Vertrag, verlängert sich seine Laufzeit um ein weiteres Jahr. Ihr ordentliches Kündigungsrecht müssen Sie spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrages ausgeübt haben. Um ganz sicher zu gehen, schicken Sie Ihre Kündigung am Besten per Einschreiben an Ihren bisherigen Versicherer.
Beispiel: Der Versicherungsablauf ist laut Versicherungsschein der 01. Januar (0 Uhr). Die Kündigung muss somit spätestens am 30. November bei der Versicherung eingehen.
Wenn Sie die Versicherung Ihres Autos beim Vorversicherer kündigen und zu uns wechseln, müssen Sie vor dem geplanten Versicherungsbeginn online einen vollständigen Antrag an uns senden. Wir schicken dann die Doppelkarte für Sie an das Straßenverkehrsamt.
Um Rückfragen unsererseits zu ermöglichen, bitten wir Sie, uns Ihre Telefonnummer oder e-Mail-Adresse mitzuteilen.

Kündigung wegen Beitragserhöhung

Wenn Ihr jetziger Versicherer die Beiträge erhöht, muss er Sie darüber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Erhöhung informieren. Sie können dann innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Information Ihr außerordentliches Kündigungsrecht wahrnehmen.
Das gleiche gilt für den Fall, dass Ihr jetziger Versicherer in Ihrem Vertrag die Typ- oder Regionalklasseneinstufungen ändert. Selbst wenn Sie die entsprechende Rechnung erst wenige Tage vor Fälligkeit des Beitrages erhalten, besteht für Sie ein einmonatiges Kündigungsrecht. In diesen Fällen können wir für Sie die Doppelkarte an das Straßenverkehrsamt schicken, wenn Sie uns vor dem geplanten Versicherungsbeginn einen vollständigen Antrag online zusenden.

Kauf eines anderen Autos

Sobald Sie ein anderes Auto kaufen, können Sie sofort zu uns wechseln. Mit Zusendung der Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle an Ihren bisherigen Versicherer, hebt dieser den Vertrag für Ihr altes Auto auf. Ihre schadenfreie Zeit wird durch den neuen Versicherer von Ihrem bisherigen Versicherer abgefordert.

Abmeldung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden, erhält der bisherige Versicherer darüber eine Nachricht. Die Übermittlung dieser Nachricht dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.
Der Versicherer wird in der Regel aufgrund der Abmeldung eine Ruheversicherung dokumentieren, wenn ihm kein Antrag für ein neues Fahrzeug vorliegt. In diesem Fall geht er davon aus, dass das Fahrzeug noch in Ihrem Besitz ist. Durch eine Ruheversicherung wird für maximal ein Jahr beitragsfreier Versicherungsschutz gewährt.
Setzen Sie sich am besten mit uns in Verbindung, um die weitere Vertragsgestaltung zu klären.

Fahrzeughalter

Laut Gesetz muss der Halter eines Personenkraftwagens für dieses Fahrzeug eine Versicherung abschließen. Bei vielen Versicherern müssen Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer identisch sein, d.h. derjenige, der im Fahrzeugbrief steht muss auch den Versicherungsvertrag abschließen.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung beinhaltet im Rahmen der jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche, 
die gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch den Fahrzeuggebrauch Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt, zerstört oder abhanden kommen oder Vermögensschäden entstehen.
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die im Pflichtversicherungsgesetz geregelt ist.

Kurzzeitkennzeichen (ehemals: rotes Kennzeichen)

Kurzzeitkennzeichen - für Überführungen oder Probefahrten - werden nicht separat ausgehändigt. Sie können im Rahmen der Antragsstellung die Aushändigung einer Doppelkarte für ein Kurzzeitkennzeichen beantragen.
Dies gilt jedoch nur, wenn auch eine endgültige Zulassung erfolgt. Eine separate Verwendung eines Kurzzeitkennzeichens ist bei uns nicht möglich! Der Versicherungsvertrag wird nach erfolgter endgültiger Zulassung um die Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens rückdatiert.

Merkmale Garage/ Fahrzeugnutzer/ Kilometerleistung

Die Tarifmodelle der Versicherer können z.B. Garagenbesitzer, Alleinfahrer oder Wenigfahrer aufgrund ihrer geringeren Schadenhäufigkeit mit preiswerteren Versicherungsprämien belohnen.
Bei der Berücksichtigung der einzelnen Rabatt-Merkmale sollten Sie sehr genau auf die Einhaltung der zugrunde liegenden Bedingungen achten. Falschangaben können zu Vertragsstrafen bis zu 200% des Jahresbeitrages führen. 
Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Versicherer in solchen Fällen hart durchgreifen.
Bsp: Der Beitrag wurde aufgrund der Tatsache berechnet wurde, dass nur Personen im Alter zwischen 25 und 69 den Pkw fahren dürfen, im Schadenfall war jedoch eine Person unter 25 Jahren oder über 69 Jahren der Fahrer.

Regionalklasse

In Deutschland gibt es Regionen, in denen häufiger Schäden verursacht werden als in anderen. Damit eine möglichst gerechte Einstufung für jede Region gewährleistet werden kann, gibt es nicht nur eine Region "Deutschland", sondern differenzierte Regionalklassen, die je nach Schadenart unterschiedlich breit gefächert sind.
Ein unabhängiger Treuhänder wertet zum 1.10. eines jeden Jahres die Höhe und Häufigkeit dieser Schäden aus und ermittelt daraus sogenannte "Schadenindizes". Entsprechend des ermittelten Wertes wird Ihr Zulassungsbezirk - also Ihr für die Zulassung maßgeblicher Wohnort - in eine dieser Klassen pro Versicherungssparte eingeordnet.
Nahezu alle Versicherer haben in ihren Bedingungen geregelt, dass sich die neu ermittelten Regionalklassen bei bestehenden Verträgen zum 1.1. auswirken. Bei Abschluss von Neuverträgen wirken sie sich ab deren Beginn aus.

Saisonkennzeichen

Mit Einführung der Saisonkennzeichen wurde der Verwaltungsapparat bei den Zulassungsstellen vereinfacht. Insbesondere Kunden, die bestimmte Fahrzeuge saisonal nutzten (z.B. Kräder) und in regelmäßigen Abständen für die Zulassung und Abmeldung dieser Fahrzeuge die Zulassungsstellen aufsuchten, profitieren von der neuen Kennzeichenart.
Ein Saisonkennzeichen kann bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden. Die Saison läuft vom 1. des Beginnmonats bis zum letzten Tag des Ablaufmonats.
Eine separate Doppelkarte ist hierfür nicht erforderlich. Die Beitragsberechnung erfolgt nach Tagen entsprechend der versicherungspflichtigen Monate.

Schadenfreiheitsrabatt

Die Dauer der schadenfreien Zeit eines Vertrages wird durch die Beitragsklassen, also den Schadenfreiheitsklassen (SF 1/2 bis 25), der Klasse 0 und den Schadenklassen (S und M) beschrieben. Durch identische Kalkulationen und Schadenaufwendungen können mehrere aufeinanderfolgende Beitragsklassen auch einen identischen Beitragssatz (Prozentsatz) beinhalten.
Die Umstufung in eine dem Vertragsverlauf entsprechende Beitragsklasse erfolgt jeweils zur ersten Fälligkeit (i.d.R. der 01.01.) des folgenden Kalenderjahres. Die Rückstufung in Folge eines Schadens haben wir separat behandelt.
Der Schadenfreiheitsrabatt gehört dem Versicherungsnehmer. Deswegen sollte er sich genau überlegen, ob dritte Personen das Fahrzeug nutzen dürfen, da von ihnen verursachte Schäden zu Lasten seines Vertrages gehen.
Für Schadenfreiheitsrabatteinstufungen zu Zweitwagen gibt es bestimmte Sonderregelungen.

Schadenrückstufung

Grundsätzlich führt bereits die Meldung eines Haftpflicht- oder Vollkaskoschadens zur Rückstufung der Beitragsklasse im darauf folgenden Kalenderjahr. Das bedeutet, dass der Versicherer entweder eine Schadenzahlung leistet oder Reserven für eventuelle zukünftige Zahlungen bildet (Schadenrückstellung).
Der Versicherungsnehmer hat jedoch die Möglichkeit, innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Schadenregulierung die Entschädigungsleistungen (Erstattungsbetrag) freiwillig an den Versicherer zurückzuzahlen. Der vorher belastete Vertrag wird dann als schadenfrei betrachtet und eine bereits für diesen Schaden durchgeführte Rückstufung korrigiert. Das gleiche gilt, wenn wir aufgrund anderer Umstände keine Entschädigungsleistungen zu zahlen brauchen.
Ein Teilkaskoschaden führt nicht zur Rückstufung des Vertrages.

Schutzbriefversicherung

Die Schutzbriefversicherung enthält im Rahmen der jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung folgende Leistungen:

  • Pannen- und Unfallhilfe
  • Bergen und Abschleppen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall
  • Bei Fahrzeugausfall die Fahrzeugunterstellung, Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtung, Mietwagen und Fahrzeugtransport.
  • Ersatzteilversand ins Ausland, Fahrzeugunterstellung nach Diebstahl und Wiederauffinden, Verzollung und Verschrottung, Abholung bei Fahrerausfall, Krankenrücktransport sowie Krankenbesuch und Rückholung von Kindern.
  • Hilfe im Todesfall, Versand von Arzneimitteln ins Ausland, Ersatz vom Reisedokumenten, Vermittlung ärztlicher Betreuung, Ersatz von Zahlungsmitteln auf Auslandsreisen, Reiserückruf oder Kostenerstattung bei Reiseabbruch.

Teilkaskoversicherung

In der Teilkaskoversicherung besteht im Rahmen der jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung Versicherungsschutz gegen folgende Gefahren:

  • Brand oder Explosion
  • Unterschlagung und Diebstahl, unerlaubter Gebrauch durch fremde Personen, Raub
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Zusammenstoß des fahrenden Fahrzeuges mit Haarwild
  • Glasschäden
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Marderbiss (nicht bei allen Versicherern eingeschlossen)

Typklassen

In der Autoindustrie entstehen für jeden Fahrzeugtyp unterschiedliche Kosten bei der Instandsetzung oder der Beschaffung von Ersatzteilen. Einige Fahrzeugtypen sind häufiger bei Haftpflichtschäden beteiligt, andere werden häufiger gestohlen. Die Ersatzteile für einen Sportwagen sind deutlich teurer als für einen Kleinwagen. Aus der Summe dieser einzelnen Komponenten ermittelt ein unabhängiger Treuhänder Indexwerte, die zur Typklasseneinstufungen der Fahrzeuge führen. Zur angemessenen Differenzierung stufen die Versicherer die unterschiedlichen PKW-Typen derzeit in der Haftpflichtversicherung in 16 Typklassen (10 bis 25) und in der Kaskoversicherung in 31 (10 bis 40) Typklassen ein.
Wie die Regionalklassen werden diese Typklassen jährlich zum 1.10. ermittelt.
Zu bestehenden Verträgen werden die neuen Typklassen jeweils zur Hauptfälligkeit (i.d.R. der 1.1) berücksichtigt.
Gibt es für ein Fahrzeug keine Typklasseneinstufung - z.B. bei Einführung einer neuen Modellreihe - erfolgt vorläufig eine Einstufung nach einem vergleichbaren Fahrzeug. Sobald die endgültige Einstufung durch den Treuhänder bekannt wird, korrigiert Ihr Versicherer die Einstufung rückwirkend ab Beginn.

Ummeldung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ummelden, erhält der bisherige Versicherer darüber eine Nachricht. Die Übermittlung dieser Nachricht dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.
Der Versicherer wird in der Regel aufgrund der Ummeldung die Versicherung abrechnen, wenn ihm kein Antrag für ein neues Fahrzeug vorliegt.
Setzen Sie sich am besten kurz mit uns in Verbindung, um etwaige Fragen zu klären.

Versicherungsbeginn / Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz beginnt nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung grundsätzlich mit der Einlösung des Versicherungsscheins, also mit der Zahlung des Erstbeitrages, jedoch nicht vor dem beantragten Versicherungsbeginn. Vorläufigen Versicherungsschutz (vorläufige Deckung) haben Sie mit der Aushändigung der Doppelkarte und in der Kasko mit Antragseingang beim Versicherer. Diese vorläufige Deckung endet mit Einlösung des Versicherungsscheins, spätestens jedoch, wenn Sie den Versicherungsschein nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einlösen.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung enthält im Rahmen der jeweils gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung.
Darüber hinaus sind auch Unfallschäden versichert, sowie Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter.

Wiederzulassung/Neuanmeldung

Die Beitragsklasse nach einer Vertragsunterbrechung richtet sich nach der Dauer der Unterbrechung und den im Kalenderjahr der Unterbrechung angefallenen Schäden.
War der Versicherungsvertrag im Kalenderjahr der Unterbrechung schadenfrei, wird der Vertrag bei Wiederzulassung wie folgt eingestuft:

  • Bei einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes bis zu sechs Monaten wird die Beitragsklasse so behandelt, als hätte andauernd Versicherungsschutz bestanden.
  • Bei einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten und bis zu einem Jahr behält der Vertrag die gleiche Beitragsklasse wie vor der Unterbrechung. Es sei denn, im Kalenderjahr der Beendigung hat der Versicherungsschutz für mindestens 6 Monate bestanden, dann erfolgt die Einstufung in die nächsthöhere Beitragsklasse.
  • Bei einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr und bis zu 7 Jahren kann (je nach Versicherer) eine Beitragsklasseneinstufung wie zu Beginn der Unterbrechung erfolgen, wenn für den gesamten Zeitraum der Unterbrechung eine gültige Fahrerlaubnis vorlag. Andernfalls wird der Vertrag pro Jahr um eine Beitragsklasse zurückgestuft.

Bei einer Unterbrechung von mehr als 7 Jahren ist der Schadenfreiheitsrabatt unabhängig von seiner vorherigen Höhe verfallen.
Ist der Vertrag im Kalenderjahr der Unterbrechung nicht schadenfrei, erfolgt zunächst die Schadenrückstufung und anschließend die obige Unterbrechungsregelung.

Zahlungsweise und Zahlungsart

Grundsätzlich kann eine jährliche Zahlungsweise ohne Ratenzahlungszuschlag, eine halbjährliche Zahlungsweise mit 3 % Ratenzahlungszuschlag oder vierteljährliche Zahlungsweise mit 5 % Ratenzahlungszuschlag vereinbart werden. 
Die Zahlung der Versicherungsbeiträge ist auf Beitragsrechnung oder per erteilter Einzugsermächtigung möglich.
Einzelne Versicherer akzeptieren jedoch nur eine erteilte Einzugsermächtigung. Auch eine Zahlung per Beitragsrechnung bei monatlicher Zahlweise ist in der Regel nicht möglich.
Nicht alle Versicherer ermöglichen eine monatliche Zahlungsweise.

Detaillierte Hinweise und weitergehende Informationen erhalten Sie hier: