Hausratversicherung


Die Hausratsversicherung gehört zu den gängigsten Versicherungsarten und ist in den meisten Haushalten zu finden.
Jeder der über einen eigenen Hausstand verfügt sollte eine Hausratsversicherung besitzen.

Tipp:
Auch wenn Sie schon über eine Hausratsversicherung verfügen kann sich eine Überprüfung der Prämien und Bedingungen von Zeit zu Zeit durchaus lohnen.
Bei Umzug sollte auf alle Fälle die Versicherungssumme erneut überprüft werden und gegebenenfalls entsprechend angepasst werden.

Versicherungsumfang Hausratversicherung

Welche Sachen sind in der Hausratsversicherung versichert?

Versichert ist der Hausrat in einer Gesamtposition.
Eine detaillierte Auflistung der versicherten Sachen - auch nicht nach Sachgruppen - ist im Versicherungsvertrag also nicht vorgesehen. Dennoch ist es für den Versicherungsnehmer ratsam, sich mit einer Einzelerfassung der versicherten Sachen einen Überblick über den Gesamtwert des Hausrates zu verschaffen.
Nachstehend eine grobe Übersicht der entsprechend versicherten Sachen (laut VHB 92)

Welche Kosten erstattet die Hausratsversicherung ?

Die Hausratsversicherung ersetzt den nachgewiesenen Schaden in voller Höhe allerdings nicht mehr als die festgelegte Versicherungssumme. Bei Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturen übernommen. Alle Sachen die abhanden gekommen oder zerstört sind werden mit dem Neuwert ersetzt. Unter Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Sachen im neuwertigem Zustand zu verstehen. Werden nach einem Schaden beschädigte oder zerstörte Sachen nicht mehr verwendet, so ersetzt der Versicherer den Preis, der bei einem Verkauf dieser Sachen erzielt würde.

Regelmäßig fallen insbesondere bei größeren Schäden zusätzlich noch Kosten verschiedener Art an, die nicht unerhebliche Beträge ausmachen können.
Folgende Kosten werden von der Hausratsversicherung erfasst (gem.VHB 92):

Welche Gefahren und Schäden sind versichert ?

Die Hausratsversicherung nach den VHB 92 umfasst ein Bündel von Gefahren als Gesamtpaket, durch deren Ereignis die Leistungspflicht des Versicherers für die hierdurch vom Schaden betroffenen versicherten Hausratsgegenstände ausgelöst wird.
Versichert sind die Gefahren:

Bestimmte Risiken können über den Standardrahmen hinaus versichert werden. Hierzu gehört z.B.:
Überspannungsschäden nach einem Blitzschlag. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn viele teure Elektrogeräte im Haushalt vorhanden sind.
Oder die Versicherung schützt auch im Freien abgestellte, abgeschlossene Fahrräder. Der Wert der vorhandenen Fahrräder ist Basis für die Festlegung der Entschädigungsgrenze.
Sollen Schäden durch auslaufende Aquarien oder Wasserbetten versichert werden, bedarf es in der Regel eines gesonderten Einschlusses.
Die sog. Elementarversicherung erstattet Schäden infolge von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Diese Risiken können ebenfalls zusätzlich versichert werden.
Hinweis
Wir empfehlen bei Abschluß einer solchen Versicherung genau zu prüfen, für welche Gefahren der Versicherer Versicherungsschutz gewährt. Infolge der steigenden Anzahl von Unwetterkatastrophen wird der Versicherungsschutz durch immer mehr Versicherer eingeschränkt bzw. verwehrt.

Was ist in der Hausratsversicherung nicht versichert ?

Nicht versichert sind üblicherweise:

Was ist im Schadensfall zu beachten ?

Bei Eintritt eines Versicherungsfalles in der Hausratsversicherung haben Sie als Versicherungsnehmer folgende Obliegenheiten zu erfüllen:

Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es ?

Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird. im Schadensfall:
Hat der Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag seitens des Versicherungsnehmers und auch seitens des Versicherers gekündigt werden.

Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden. bei Umzug:
Ändert sich aufgrund eines Wohnungswechsels der Tarif des Versicherers und erhöht sich dieser dadurch, kann der Vertrag seitens des Versicherungsnehmers innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang der Mitteilung gekündigt werden. Tipp:
Eine Kündigung sollte stets durch eingeschriebenen Brief erfolgen.
Zu beachten ist, das nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.