Pferdehaftpflicht


Pferdehaftpflicht

Ihr Vorteil

Versicherungsumfang Pferdehalterhaftpflicht

Warum benötige ich eine Pferdehaftpflicht ?

Auch Pferde können Schäden anrichten. Ob Personenschäden oder Sachschäden, bei der Weidehaltung oder beim Reiten, der Pferdehalter haftet generell. Allein die Haltung dieser Tiere stellt eine potentielle Gefahr dar.(Gefährdungshaftung) Deshalb ist es für den Gesetzgeber unerheblich, ob dem Tierhalter ein Verschulden trifft. Lediglich eigenes Verschulden oder Mitverschulden des Verletzten oder Geschädigten können die Schadenersatzansprüche einschränken oder ausschließen.

Deshalb ist die Tierhalterhaftpflicht für Halter von Pferden empfehlenswert. Werden durch ein Pferd Personen verletzt oder entsteht ein Sachschaden, so können die Betroffenen, gem. § 823 BGB, Schadenersatz verlangen. Tierhalter haften mit ihrem gesamten Vermögen und mit ihrem Einkommen.

Die Kosten aus Schadenersatzansprüchen sind nicht vorhersehbar. Bei Sachschäden hat der Tierhalter für die Reparatur oder den Ersatz aller betroffenen Gegenstände aufzukommen. Bei Verletzung von Menschen sind die finanziellen Auswirkungen häufig noch viel größer: Arzt-, Krankenhaus- und Pflegekosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld, mögliche lebenslange Renten für die Opfer oder Hinterbliebenen – wer die Aufsicht über das Pferd hat, muss für den angerichteten Schaden aufkommen.

Wer ist in der Pferdehaftpflicht versichert?

Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter der in der Police aufgeführten Tiere. Weiterhin ist versichert die gesetzliche Haftpflicht eines nicht gewerbemäßig tätigen Tierhüters. (z.B. ein Bekannter der auf das Pferd "aufpasst", während Sie im Urlaub sind)

Welchen Schäden sind in der Pferdehaftpflicht versichert?

Bis zu den vertraglich genannten Höchstsummen (Deckungssummen) übernehmen die Haftpflichtversicherer die Schadenersatzleistungen bei:

Wo gilt die Pferdehaftpflicht ?

Der Vertragsschutz gilt im Inland.
Vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr sind bei vielen Versicherern mit eingeschlossen.

Wann ist der Versicherungsschutz in der Pferdehaftpflicht gefährdet?

Der Versicherungsschutz in der Pferdehalterhaftpflicht ist insbesondere gefährdet, bei gewerblicher Nutzung der Tiere oder bei falscher Angabe der Pferde-Rasse oder Anzahl der im Besitz befindlichen Pferde.

Was leistet die Pferdehaftpflicht ?

Prüfung der Schadenersatzpflicht
Nach einem Schadenfall prüft der Versicherer– natürlich auch im eigenen Interesse – ob der Kunde tatsächlich schadenersatzpflichtig ist. Abwehr unberechtigter Ansprüche
Unberechtigte Ansprüche werden durch den Versicherer abgewehrt, wenn nötig auch vor Gericht. Anfallende Gerichts- und Anwaltskosten trägt die Versicherung. Schadenersatzleistung berechtigter Ansprüche
zum Beispiel: