Haftpflichtversicherung


Haftpflicht

Zweck einer Haftpflicht

Versicherungsumfang Wohngebäudeversicherung

Was ist in der Haftpflichtversicherung im Schadenfall zu tun?

Es sind eine Reihe von Regeln zu beachten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden: 

Ganz wichtig:
Sie dürfen in der Haftpflichtversicherung einen Schadenersatzanspruch nicht ohne Rücksprache mit dem Versicherer anerkennen.

Kommt es zum Gerichtsprozess, ist der Strategie des vom Versicherer bestellten Anwaltes Folge zu leisten (auch der Anwalt ist über alle relevanten Sachverhalte zu informieren).
Sie müssen dem Versicherer genaue und wahrheitsgemäße Angaben über den Schaden liefern.

Unwahre Angaben im Schadenformular können bei der Haftpflichtversicherung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Wann können Sie die Haftpflichtversicherung kündigen?

Ordentliche Kündigung:
Ohne Begründung kann die Kündigung drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgesprochen werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

Vertragslangläufer:
Alle Verträge, die ab dem 25.06.1994 für mehr als fünf Jahre abgeschlossen wurden, haben ein generelles Kündigungsrecht zum Ende des fünften Versicherungsjahres und danach zum Ende jedes weiteren, wobei eine Kündigungsfrist von drei Monaten erforderlich ist.

Tod des Versicherungsnehmers:
Stirbt der Versicherungsnehmer, so kann der Vertrag zum Todestag gekündigt werden.

Kündigung der Haftpflichtversicherung im Schadenfall:
Gekündigt werden kann innerhalb eines Monats, nachdem über die Entschädigung (Bezahlung oder Ablehnung) entschieden wurde. WICHTIG: Kündigen Sie nach einem Schaden nicht mit sofortiger Wirkung, sondern zum Ende des Versicherungsjahres, da dem Versicherer in jedem Fall die Jahresprämie zusteht.

Kündigung nach einer Prämienerhöhung: 
Eine Kündigung ist möglich, wenn, ohne Verbesserung des Versicherungsschutzes, sich der Beitrag erhöht.

Vertragsabschluß vor dem 01.01.1991:
Bei einer Beitragserhöhung von mehr als 10% gegenüber dem Vorjahr oder 20% in den letzten drei Versicherungsjahren beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.

Vertragsabschluß zwischen dem 01.01.1991 und dem 28.07.1994:
Bei Beitragserhöhungen um mehr als 5% gegenüber dem Vorjahr oder um mehr als 25% gegenüber der Erstprämie gilt eine Kündigungsfrist von ebenfalls einem Monat.

Vertragsabschluß ab dem 29.07.1994:
Nach jeder Beitragserhöhung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.